Wettbewerbsaufsicht

Ryanair siegt in Beihilfestreit gegen Condor

Schlappe für den deutschen Ferienflieger vor Gericht: Der Europäische Gerichtshof folgt einem Antrag von Wettbewerber Ryanair und kassiert die Genehmigung einer Beihilfe für Condor nachträglich wieder ein.

Ryanair siegt in Beihilfestreit gegen Condor

Ryanair siegt in Beihilfestreit gegen Wettbewerber Condor

fed Brüssel

Die Charterfluglinie Condor hat eine Schlappe vor Gericht hinnehmen müssen. Das EU-Gericht, die erstinstanzliche Kammer des Europäischen Gerichtshofs, kassierte eine Beihilfeentscheidung der EU-Kommission. Vor drei Jahren hatten Europas oberste Wettbewerbshüter eine staatliche Beihilfe Deutschlands für Condor im Volumen von 321 Mill. Euro genehmigt – ohne vorher ein formelles Verfahren einzuleiten. Diese Hilfe sollte dazu beitragen, Condor bei der Umstrukturierung zu unterstützen und die Fortsetzung des Flugverkehrs zu gewährleisten. Wegen der Insolvenz des damaligen Mutterkonzerns Thomas Cook befand sich Condor seinerzeit in argen Schwierigkeiten.

Die Luxemburger Richter beanstanden nun, dass die EU-Kommissionsbeamten ein förmliches Prüfverfahren hätten einleiten müssen, und gaben in dem Punkt der britischen Fluggesellschaft Ryanair als Klägerin Recht. Die EU-Kommission hätte in diesem Falle ausreichend Bedenken gegen die Beihilfe erkennen müssen, diese hätten sich erst in einer formellen Prüfung klären lassen, so die Richter.

Beschluss der EU-Kommission nichtig

Die Richter veranschaulichen diese Vorbehalte an zwei Beispielen. Die EU-Kommission hätte etwa hinterfragen müssen, ob das Erfordernis „einer angemessenen Lastenverteilung“ erfüllt sei. Und die EU-Behörde hätte sich auch näher anschauen müssen, inwieweit die Hilfen die Eigenkapitalposition von Condor verbessern – und wie dem Staat als Beihilfengeber ein angemessener Anteil an künftigen Wertgewinnen sichergestellt werden könnte.

Insgesamt kommt das Gericht deshalb zum Urteil, dass es dem Antrag von Ryanair stattgibt und den Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt. Allerdings habe Ryanair nicht nachweisen können, dass die eigene Wettbewerbsposition durch die Beihilfe an Condor beeinträchtigt worden sei. Das beschränkt die Möglichkeiten von Ryanair, falls sich der Rechtsstreit noch fortsetzen sollte.

Condor selbst beeilte sich zu versichern, dass das „Urteil keine Auswirkungen auf die Geschäftslage und den Flugbetrieb“ habe. Es bedeutet auch zunächst nicht, dass der Ferienflieger, der in jüngster Zeit wie seine Wettbewerber von der gestiegenen Flugnachfrage und höheren Preisen profitiert hat, das Geld unmittelbar zurückzahlen muss. Denn Condor kann noch vor dem EuGH gegen das Urteil vorgehen.

Ferienflieger betont: „Keine Auswirkungen“ auf Geschäftslage

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